Sozialarbeit in der PVE Wien Nord
Wobei kann ein*e Sozialarbeiter*in unterstützen?
Die vielfältigen Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellem Bedarf und können sein:
- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen und materieller Grundsicherung (z.B.: drohender Wohnungsverlust, Schulden, Arbeit, Geltendmachung von Ansprüchen, existenzsichernde Maßnahmen)
- Beratung zu Unterstützungsangeboten der Wiener Soziallandschaft bei diversen Lebensherausforderungen (z.B.: Pflegebedürftigkeit, Betreuung von Menschen mit Behinderung, Erziehungsfragen)
- Hilfestellung bei Anträgen und Formularen (z.B. Pflegegeld, Antrag auf Pflege&Betreuung, Unterstützungsfonds, Behindertenpass)
- Entlastungs- und Beratungsgespräche bei psychosozialen Krisen (z.B.: Trauer, Einsamkeit, Sucht, Burn-Out, Mobbing, zwischenmenschlichen Konflikten)
- Weitervermittlung bzw. Informationen über weiterführende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
- im Bedarfsfall: Hausbesuche oder Begleitung zu Behörden und Ämtern
Ablauf der ersten Kontaktaufnahme: „Red ma mal – dann seh ma eh“
Bei einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch führen Sie ein vertrauliches Gespräch mit unserem Sozialarbeiter und erläutern, für welche Anliegen Sie Unterstützung benötigen. Zumeist kann durch das gemeinsame „drüber reden“ schon mehr Klarheit über die aktuelle Situation geschaffen werden und es können gemeinsam die nächsten Handlungsschritte erarbeitet werden.
So kommen Sie zu Ihrem kostenlosen Termin
Die Leistungen der Sozialarbeiter*innen unserer Primärversorgungseinheit sind für unsere Patienten kostenlos. Bitte nehmen Sie Ihre e-Card zu Ihrem Termin mit.
Ein Termin bei unserem Sozialarbeiter können Sie telefonisch unter +43 1 96 30303 oder via E-Mail an sozialarbeit@pve-nord.wien vereinbaren.
Grundprinzipien der Sozialen Arbeit
Sozialarbeiter*innen folgen dem Grundgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“, der das Ziel zum Ausdruck bringt, die Autonomie und Selbstwirksamkeit der Patient*innen zu stärken.
Zu weiteren Grundprinzipien der Sozialen Arbeit zählen Freiwilligkeit des Angebots, sowie Transparenz im Betreuungsprozess, und Verschwiegenheit nach außen. Die Verschwiegenheit gilt für Sozialarbeiter*innen immer, außer in Fällen, in denen Klient*innen diese explizit davon entbinden bzw. in denen die Enthebung oder Meldeverpflichtung gesetzlich vorgesehen ist (Selbst- oder Fremdgefährdung).
Mehr Informationen zum Thema Soziale Arbeit finden Sie hier: Was ist Soziale Arbeit? – ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT (obds.at)